Durchführung von Sprach- und Integrationskurse unter Corona |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 04.11.2020 |
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute mit einem Schreiben die Träger über die Durchführung der Sprach- und Integrationskurse im Freistaat Sachsen bzgl. der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020) informiert:
Voraussetzung ist die Beachtung und strikte Einhaltung Regelungen nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Hygieneverordnung (siehe unseren Beitrag vom 02.11.2020) inkl. Festlegung eines Hygienekonzeptes samt Kontaktdatenerhebung sowie eine persönliche Verantwortlichkeit. Landkreise und kreisfreie Städte können in Abhängigkeit eines räumlich begrenzten Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen treffen, welche dann vor Ort zusätzlich einzuhalten sind.
Zuletzt geändert am: 04.11.2020 um 11:23
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.